Stipendien
Die Schweiz bietet nicht nur eine kostenlose obligatorische Volksschule bis zum Abschluss des neunten Schuljahres, sondern auch die Ausbildungen auf Niveau Sekundarstufe ll und Tertiärstufe sind im internationalen Vergleich ausserordentlich kostengünstig. Einzig der Besuch von Privatschulen ist teuer, da die anfallenden Kosten in der Regel von der Familie des Bewerbers selber getragen werden müssen.
Trotz niedriger Studien- bzw. Ausbildungskosten ist für Auslandschweizer*innen eine Ausbildung in der Schweiz aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten und ev. Währungsunterschieden oft sehr teuer. Um ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden und damit die Zeit dem Lernen genutzt werden kann, ist es ratsam, sich schon vor Beginn einer Ausbildung in der Schweiz mit der Finanzierung zu befassen.
In der Schweiz müssen nach dem Gesetz im Prinzip die Eltern für die Erstausbildung der Kinder aufkommen. Wenn diese nachweisbar (unter Vorlage von Steuer- und Einkommenserklärung, etc.) nicht in der Lage sind, die Erstausbildung zu finanzieren, besteht eventuell die Möglichkeit Stipendien zu beantragen.
Es ist ratsam, zuerst im Wohnland der Eltern abzuklären, ob dort ein Antrag auf Stipendien gestellt werden kann.
Kantonale Stipendien
Junge Auslandschweizer*innen haben in der Regel die Möglichkeit, für ihre Ausbildung in der Schweiz, bei ihrem Heimatkanton ein Stipendium zu beantragen. Das Stipendienwesen ist kantonal geregelt. Damit variieren sowohl die Voraussetzungen als auch die Stipendienhöhe von Kanton zu Kanton und die notwendigen Formalitäten und Fristen können sehr unterschiedlich sein.
Beitragsberechtigt sind nur Erstausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit (z.B. Matur und anschliessendes Hochschulstudium oder Berufslehre und anschliessender Besuch einer Fachhochschule) an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten.
Weitere Informationen sind bei educationsuisse - Ausbildung in der Schweiz - verfügbar.
Zusatzstipendien und Darlehen educationsuisse
Die finanziellen Mittel der Kantone für Ausbildungsstipendien sind limitiert und die Maximalstipendien der Kantone können die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten von jungen Auslandschweizer*innen meistens nicht decken. In solchen Härtefällen kann educationsuisse einspringen und auf schriftliche Anfrage hin ein geringfügiges Darlehen (ev. Zusatzstipendium) zum kantonalen Stipendium gewähren.
Weitere private Stiftungen
Daneben existieren viele private Stiftungen, die als mögliche Helfer ebenfalls in Frage kommen. Eine Übersicht vermittelt das Eidgenössische Stiftungsverzeichnis.