Anstellungsbedingungen
Die 18 Schweizerschulen im Ausland sind Privatschulen. Ihre Anerkennung durch die offizielle Schweiz und die Erfüllung der Gesetzesbestimmungen berechtigen sie zu einer finanziellen Unterstützung durch den Bund. Die Prüfung allfälliger Bewerbungen und die Kontakte mit interessierten Lehrkräften übernehmen den Schulen nahestehende Vertreter. Dies sind meist die Patronatskantone der jeweiligen Schulen. Es werden keine allgemeinen Bewerberlisten geführt.
Für eine Anstellung als Schweizer Lehrperson gelten folgende Bedingungen:
- Besitz eines Schweizer Lehrerpatents oder eines in der Schweiz anerkannten Patents
- Unterrichtserfahrung in der Schweiz
- Kenntnisse der Landessprache oder Bereitschaft diese zu erlernen
Freie Stellen werden auf dieser Internetseite unter der Rubrik „Offene Stellen“ und unter PH Zürich - Stellenportal publiziert. Zudem schalten die Schulen die Inserate auf ihren eigenen Internetseiten auf. Ausserdem publizieren die Schulen ihre Stelleninserate meist in Tageszeitungen und/oder in der Zeitschrift „Bildung Schweiz“.